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    Großraumfahrzeuge bis zu 8 Fahrgastplätzen 
    2 Flughafentransfer zu allen Flughäfen 
    3 Ferien- und Ausflugsfahrten 
    4 Krankenfahrten sitzend 
    5 Rollstuhlfahrten 
    6 Dialyse- und Bestrahlungsfahrten 
    7 Kurierdienst 
    Kurierfahrten 
    Für Firmen und Behörden ist es in der Regel günstiger, Briefe, Unterlagen
    und Pakete per Kurierdienst zu Versenden. 
    Hier kommt es auf Pünktlichkeit, Flexibilität und absolute Zuverlässigkeit
    an. 
    Lassen Sie sich unverbindlich
    ein persönliches Angebot von uns erstellen. 
    Rollstuhlfahrten 
    Neben sitzenden Krankenfahrten können wir für Sie auch Rollstuhltransporte
    durchführen. Hierfür wurden mehrere Fahrzeuge mit allen notwendigen und
    sinnvollen Hilfsmitteln ausgerüstet. 
    Unser Personal wurde in Schulungen ausgebildet und betreut. So werden Sie
    sicher und so komfortabel wie möglich zu Ihren Behandlungen wie Dialyse,
    Bestrahlung, medizinischen Anwendungen, stationären
    Krankenhausaufenthalten, zu Kuren und auch privaten Zielen gefahren. 
    Die Tarife für
    Haltern und den Kreis Recklinghausen. 
    Die Fahrpreise wurden zum 15.04.2008 durch den Kreis Recklinghausen wie
    folgt festgelegt: (Auszug aus der Rechtsverordnung über die
    Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit
    Taxen (Taxentarif) für den Kreis Recklinghausen) 
    a) In der Zeit von
    6:00 bis 22:00 Uhr (Tagestarif)  
    Grundgebühr 2,50 € - Km-Preis 1,50 € 
    b) In der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr (Nachttarif) 
    Grundgebühr 2,80 € - Km-Preis 1,60 € 
    c) An Sonn- und Feiertagen gilt der Nachttarif auch Tagsüber 
    Befreite Fahrten 
    Die hier genannten Informationen entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand. 
    Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit. 
    Insbesondere bietet Sie keine Rechtsgrundlage für Haftungsansprüche gegen
    den Herausgeber. 
    Seit dem
    01.01.2004 gilt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz. 
    Hierdurch ist die Übernahme der Fahrtkosten durch die gesetzlichen
    Krankenkassen zu medizinischen Behandlungen betroffen. 
    Der wichtigste
    Unterschied zur alten Regelung der Kostenübernahme ist, dass nun neben der
    Befreiung von Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils in den meisten Fällen
    eine Genehmigung der Krankenkasse für die einzelne Fahrt im Voraus zu
    beantragen ist. 
    Fahrten ohne
    vorherige Genehmigung der Krankenkasse Fahrtkosten zu stationären
    Behandlungen (hin und zurück) werden bei Vorlage einer ärztlichen
    Verordnung bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von den Krankenkassen
    übernommen. 
    Fahrten mit
    vorheriger Genehmigung der Krankenkasse. 
    Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten
    Voraussetzungen bis auf den gesetzlichen Eigenanteil von einer gesetzlichen
    Krankenkasse übernommen (z. B. ambulante OP und vor- oder nachstationäre
    Behandlung wenn hierdurch ein stationärer Aufenthalt verkürzt oder
    vermieden wird). 
    Fahrtkosten zur
    Dialyse, Strahlentherapie und zur Chemotherapie können ebenso bis auf den
    gesetzlichen Eigenanteil durch die Krankenkassen übernommen werden wie
    Fahrtkosten bei anderen Grunderkrankungen, z.B. MS-Patienten, Schlaganfall-Patienten,
    ab Pflegestufe II und bei bestimmten Einträgen in einem evtl. vorhandenen
    Behindertenausweis. 
    Bei diesen Fahrten
    ist neben dem Transportschein eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse
    zwingend notwendig wenn die Fahrtkosten übernommen werden sollen.
    Grundsätzlich empfehlen wir eine Beratung durch Ihre Krankenkasse. 
    gesetzlicher
    Eigenanteil 
    Je Fahrt sind durch den Patienten (auch bei Genehmigung der Krankenkasse)
    10% der Beförderungskosten, mind. 5 Euro, höchstens 10 Euro zu entrichten.
    Liegen die Fahrtkosten unterhalb der 5 Euro so ist der Fahrpreis zu
    entrichten. Von diesem Eigenanteil können Sie auf Antrag bei Ihrer
    Krankenkasse befreit werden, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze für das
    laufende Kalenderjahr überschritten haben. 
    In diesem Fall
    muss eine Bescheinigung/Befreiung der Krankenkasse vorgelegt werden. Da die
    Belastungsgrenze bei jedem Patienten anders ausfällt, ist eine
    Beratung/Berechnung durch ihre Krankenkasse zwingend erforderlich. 
     
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